Gewerbeämter.org

Schleswig-Holstein

Gewerbeamt Amt Großer Plöner See

Zuständig für 9 Städte und Gemeinden mit rund 4.573 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Amt Großer Plöner See.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Großer Plöner See
Heinrich-Rieper-Straße 8
24306 Plön
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Montag: von 08:00 bis 12:00 Uhr; Dienstag: von 08:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr; Mittwoch: geschlossen; Donnerstag: von 08:00 bis 12:00 und 14:00 bis- 16:00 Uhr; Freitag: von 08:00 bis 12:00 Uhr; Hinweis: Falls Sie in dringenden Angelegenheiten zu den angegebenen Terminen keine Zeit haben, rufen Sie uns bitte an. Gern geben wir Ihnen einen Termin außerhalb unserer normalen Öffnungszeiten.

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Großer Plöner See zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Großer Plöner See?

Anschrift: Heinrich-Rieper-Straße 8, 24306 Plön. Telefon: +49 4522 7471-0. Öffnungszeiten: Montag: von 08:00 bis 12:00 Uhr; Dienstag: von 08:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr; Mittwoch: geschlossen; Donnerstag: von 08:00 bis 12:00 und 14:00 bis- 16:00 Uhr; Freitag: von 08:00 bis 12:00 Uhr; Hinweis: Falls Sie in dringenden Angelegenheiten zu den angegebenen Terminen keine Zeit haben, rufen Sie uns bitte an. Gern geben wir Ihnen einen Termin außerhalb unserer normalen Öffnungszeiten.. E-Mail: info@amt-gps.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Großer Plöner See zuständig?

Für 9 Städte und Gemeinden, darunter Dersau, Grebin, Kalübbe, Lebrade, Rathjensdorf, Rantzau, Nehmten, Dörnick und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

Weitere Gewerbeämter im selben Kreis