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Mecklenburg-Vorpommern

Gewerbeamt Amt Hagenow-Land

Zuständig für 19 Städte und Gemeinden mit rund 8.481 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Fachbereich Sicherheit und Ordnung.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Hagenow-Land
Bahnhofstraße 25
19230 Hagenow
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Öffnungszeiten
Mo. geschlossen; Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr; Mi. geschlossen; Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr; Fr. 08:30 - 12:00 Uhr; Hinweis:; Information zur Besucherregelung!; Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,; für den Besucherverkehr im Bereich des Einwohnermeldeamtes, Gewerbeamtes und der Wohngeldstelle; gelten folgende Regelungen:; Eine Terminvergabe ist erforderlich.
Fax
03883 6107-35
Website der Stelle
amt-hagenow-land.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Hagenow-Land zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Hagenow-Land?

Anschrift: Bahnhofstraße 25, 19230 Hagenow. Telefon: +49 3883 6107-0. Öffnungszeiten: Mo. geschlossen; Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr; Mi. geschlossen; Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr; Fr. 08:30 - 12:00 Uhr; Hinweis:; Information zur Besucherregelung!; Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,; für den Besucherverkehr im Bereich des Einwohnermeldeamtes, Gewerbeamtes und der Wohngeldstelle; gelten folgende Regelungen:; Eine Terminvergabe ist erforderlich.. E-Mail: info@amt-hagenow-land.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Hagenow-Land zuständig?

Für 19 Städte und Gemeinden, darunter Toddin, Kuhstorf, Kirch Jesar, Picher, Hoort, Redefin, Bandenitz, Gammelin und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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