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Mecklenburg-Vorpommern

Gewerbeamt Amt Zarrentin

Zuständig für 5 Städte und Gemeinden mit rund 10.060 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Amt Zarrentin - Gewerbe- und Gaststättenrecht.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Zarrentin
Kirchplatz 4
19246 Zarrentin am Schaalsee
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Öffnungszeiten
Montag nur mit Termin; Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 09:00 - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr; Freitag nur mit Termin
Fax
038851 838-190
Website der Stelle
amt-zarrentin.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Zarrentin zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Zarrentin?

Anschrift: Kirchplatz 4, 19246 Zarrentin am Schaalsee. Telefon: +49 38851 838-0. Öffnungszeiten: Montag nur mit Termin; Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 09:00 - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr; Freitag nur mit Termin. E-Mail: amt@zarrentin.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Zarrentin zuständig?

Für 5 Städte und Gemeinden, darunter Zarrentin am Schaalsee, Vellahn, Lüttow-Valluhn, Kogel, Gallin.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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