Schleswig-Holstein
Gewerbeamt Amt Lauenburgische Seen
Zuständig für 25 Städte und Gemeinden mit rund 14.230 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Amtsverwaltung Amt Lauenburgische Seen - Ordnungsamt Lauenburgische Seen.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Amt Lauenburgische Seen
Fünfhausen 1
23909 Ratzeburg
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 4541 8002-46
- Fax
- +49 4541 8002-40
- Website der Stelle
- amt-lauenburgische-seen.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Lauenburgische Seen zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- Groß GrönauHebesatz 335 %
- ZiethenHebesatz 340 %
- Groß SarauHebesatz 390 %
- SterleyHebesatz 330 %
- BäkHebesatz 320 %
- MustinHebesatz 300 %
- SalemHebesatz 330 %
- SeedorfHebesatz 330 %
- SchmilauHebesatz 310 %
- PogeezHebesatz 310 %
- HollenbekHebesatz 310 %
- EinhausHebesatz 310 %
- HarmsdorfHebesatz 290 %
- KittlitzHebesatz 340 %
- HorstHebesatz 330 %
- Klein ZecherHebesatz 310 %
- BuchholzHebesatz 340 %
- KulpinHebesatz 310 %
- GiesensdorfHebesatz 330 %
- BrunsmarkHebesatz 330 %
- MechowHebesatz 280 %
- Groß DisnackHebesatz 370 %
- AlbsfeldeHebesatz 310 %
- RömnitzHebesatz 290 %
- FredeburgHebesatz 300 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Lauenburgische Seen?
Anschrift: Fünfhausen 1, 23909 Ratzeburg. Telefon: +49 4541 8002-46. E-Mail: ordnungsamt@amt-lauenburgische-seen.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Lauenburgische Seen zuständig?
Für 25 Städte und Gemeinden, darunter Groß Grönau, Ziethen, Groß Sarau, Sterley, Bäk, Mustin, Salem, Seedorf und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
Weitere Gewerbeämter im selben Kreis
- Gewerbeamt Amt Berkenthin
- Gewerbeamt Amt Breitenfelde
- Gewerbeamt Amt Büchen
- Gewerbeamt Amt Hohe Elbgeest
- Gewerbeamt Amt Lütau
- Gewerbeamt Amt Sandesneben-Nusse
- Gewerbeamt Amt Schwarzenbek-Land
- Gewerbeamt Geesthacht
- Gewerbeamt Lauenburg/ Elbe
- Gewerbeamt Mölln
- Gewerbeamt Ratzeburg
- Gewerbeamt Schwarzenbek
- Gewerbeamt Wentorf bei Hamburg