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Mecklenburg-Vorpommern

Gewerbeamt Amt Schönberger Land

Zuständig für 8 Städte und Gemeinden mit rund 17.695 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Fachbereich III - Ordnung und Soziales.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Schönberger Land
Ihlenberg 1
23923 Selmsdorf
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Öffnungszeiten
Öffnungszeiten; Die Fachbereiche und Sachgebiete haben grundsätzlich mit folgenden Servicezeiten geöffnet:; - Montag von 09:00 Uhr bis 12.00 Uhr; - Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr; - Mittwoch von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr; - Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr; Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Fax
038828 330-175

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Schönberger Land zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Schönberger Land?

Anschrift: Ihlenberg 1, 23923 Selmsdorf. Telefon: +49 38828 3300. Öffnungszeiten: Öffnungszeiten; Die Fachbereiche und Sachgebiete haben grundsätzlich mit folgenden Servicezeiten geöffnet:; - Montag von 09:00 Uhr bis 12.00 Uhr; - Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr; - Mittwoch von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr; - Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr; Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich..

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Schönberger Land zuständig?

Für 8 Städte und Gemeinden, darunter Lüdersdorf, Schönberg, Dassow, Selmsdorf, Siemz-Niendorf, Menzendorf, Roduchelstorf, Grieben.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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