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Mecklenburg-Vorpommern

Gewerbeamt Amt Lubmin

Zuständig für 10 Städte und Gemeinden mit rund 10.464 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Amt Lubmin - Ordnungsamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Lubmin
Geschwister-Scholl-Weg 15
17509 Lubmin
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Öffnungszeiten
Montag geschlossen; Dienstag 9.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr mit Terminvereinbarung; Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr; Donnerstag 9.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr; Freitag 9.00 - 12.00 Uhr mit Terminvereinbarung

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Lubmin zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Lubmin?

Anschrift: Geschwister-Scholl-Weg 15, 17509 Lubmin. Öffnungszeiten: Montag geschlossen; Dienstag 9.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr mit Terminvereinbarung; Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr; Donnerstag 9.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr; Freitag 9.00 - 12.00 Uhr mit Terminvereinbarung. E-Mail: gewerbe@amtlubmin.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Lubmin zuständig?

Für 10 Städte und Gemeinden, darunter Lubmin, Kröslin, Kemnitz, Wusterhusen, Hanshagen, Loissin, Rubenow, Brünzow und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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