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Mecklenburg-Vorpommern

Gewerbeamt Amt Usedom-Süd

Zuständig für 15 Städte und Gemeinden mit rund 10.879 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Amt Usedom-Süd.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Usedom-Süd
Markt 7
17406 Usedom
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Öffnungszeiten
Montag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr; Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mittwoch: geschlossen; Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr; Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Fax
038372 75075
Website der Stelle
amtusedom.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Usedom-Süd zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Usedom-Süd?

Anschrift: Markt 7, 17406 Usedom. Telefon: +49 38372 750-0. Öffnungszeiten: Montag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr; Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mittwoch: geschlossen; Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr; Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.. E-Mail: info@amtusedom-sued.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Usedom-Süd zuständig?

Für 15 Städte und Gemeinden, darunter Koserow, Usedom, Benz, Ückeritz, Zempin, Loddin, Zirchow, Korswandt und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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