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Mecklenburg-Vorpommern

Gewerbeamt Amt Torgelow-Ferdinandshof

Zuständig für 7 Städte und Gemeinden mit rund 13.698 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Amt Torgelow-Ferdinandshof - Sicherheit und Ordnung.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Torgelow-Ferdinandshof
Bahnhofstraße 2
17358 Torgelow
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Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 11:30 Uhr Dienstag 09:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 11:30 Uhr
Fax
+49 3976 202202
Website der Stelle
torgelow.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Torgelow-Ferdinandshof zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Torgelow-Ferdinandshof?

Anschrift: Bahnhofstraße 2, 17358 Torgelow. Telefon: +49 3976 252-0. Öffnungszeiten: Montag 09:00 - 11:30 Uhr Dienstag 09:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 11:30 Uhr. E-Mail: info@torgelow.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Torgelow-Ferdinandshof zuständig?

Für 7 Städte und Gemeinden, darunter Torgelow, Ferdinandshof, Wilhelmsburg, Hammer a. d. Uecker, Altwigshagen, Heinrichswalde, Rothemühl.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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