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Mecklenburg-Vorpommern

Gewerbeamt Amt Löcknitz-Penkun

Zuständig für 13 Städte und Gemeinden mit rund 10.455 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Gewerbestelle.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Löcknitz-Penkun
Chausseestr. 30
17321 Löcknitz
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Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr; Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag geschlossen; Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Fax
039754 50200

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Löcknitz-Penkun zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Löcknitz-Penkun?

Anschrift: Chausseestr. 30, 17321 Löcknitz. Telefon: +49 39754 50-0. Öffnungszeiten: Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr; Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag geschlossen; Freitag 09:00 - 12:00 Uhr. E-Mail: amt@amt-lp.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Löcknitz-Penkun zuständig?

Für 13 Städte und Gemeinden, darunter Löcknitz, Penkun, Grambow, Ramin, Krackow, Boock, Rothenklempenow, Blankensee und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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