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Brandenburg

Gewerbeamt Amt Plessa

Zuständig für 4 Städte und Gemeinden mit rund 5.796 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Amt Plessa - Ordnungs- und Gewerbewesen.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Plessa
Steinweg 6
04928 Plessa
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Öffnungszeiten
Mo. geschlossen; Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr; Mi. geschlossen; Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr; Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Fax
03533 5213
Website der Stelle
plessa.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Plessa zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Plessa?

Anschrift: Steinweg 6, 04928 Plessa. Öffnungszeiten: Mo. geschlossen; Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr; Mi. geschlossen; Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr; Fr. 08:30 - 12:00 Uhr.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Plessa zuständig?

Für 4 Städte und Gemeinden, darunter Plessa, Hohenleipisch, Gorden-Staupitz, Schraden.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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