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Brandenburg

Gewerbeamt Amt Schradenland

Zuständig für 4 Städte und Gemeinden mit rund 4.283 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Ordnungsamt/Gewerbeamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Schradenland
Großenhainer Straße 25
04932 Gröden
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Öffnungszeiten
Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr; Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr; Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
Fax
035343 512
Website der Stelle
amt-schradenland.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Schradenland zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Schradenland?

Anschrift: Großenhainer Straße 25, 04932 Gröden. Telefon: +49 35343 762-0. Öffnungszeiten: Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr; Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr; Fr. 09:00 - 12:00 Uhr. E-Mail: ordnungswesen@amt-schradenland.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Schradenland zuständig?

Für 4 Städte und Gemeinden, darunter Gröden, Hirschfeld, Großthiemig, Merzdorf.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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