Schleswig-Holstein
Gewerbeamt Amt Selent/ Schlesen
Zuständig für 7 Städte und Gemeinden mit rund 5.945 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Amt Selent/Schlesen.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Amt Selent/ Schlesen
Kieler Straße 18
24238 Selent
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 4384 5979-0
- Öffnungszeiten
- Montag 08:30-12:30 Uhr; Dienstag 07:00-12:30 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 08:30-12:30 Uhr und 14:00-18:00 Uhr; Freitag 08:30-12:30 Uhr; Sozial- und Wohngeldamt nur nach Terminabsprache unter 04384-597911
- Fax
- +49 4384 5979-79
- Website der Stelle
- amt-selent-schlesen.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Selent/ Schlesen zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- SelentHebesatz 380 %
- DobersdorfHebesatz 375 %
- MartensradeHebesatz 380 %
- Fargau-PratjauHebesatz 330 %
- MuchelnHebesatz 340 %
- SchlesenHebesatz 330 %
- LammershagenHebesatz 330 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Selent/ Schlesen?
Anschrift: Kieler Straße 18, 24238 Selent. Telefon: +49 4384 5979-0. Öffnungszeiten: Montag 08:30-12:30 Uhr; Dienstag 07:00-12:30 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 08:30-12:30 Uhr und 14:00-18:00 Uhr; Freitag 08:30-12:30 Uhr; Sozial- und Wohngeldamt nur nach Terminabsprache unter 04384-597911. E-Mail: info@amt-selent-schlesen.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Selent/ Schlesen zuständig?
Für 7 Städte und Gemeinden, darunter Selent, Dobersdorf, Martensrade, Fargau-Pratjau, Mucheln, Schlesen, Lammershagen.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.