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Schleswig-Holstein

Gewerbeamt Amt Selent/ Schlesen

Zuständig für 7 Städte und Gemeinden mit rund 5.945 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Amt Selent/Schlesen.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Selent/ Schlesen
Kieler Straße 18
24238 Selent
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Öffnungszeiten
Montag 08:30-12:30 Uhr; Dienstag 07:00-12:30 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 08:30-12:30 Uhr und 14:00-18:00 Uhr; Freitag 08:30-12:30 Uhr; Sozial- und Wohngeldamt nur nach Terminabsprache unter 04384-597911
Fax
+49 4384 5979-79
Website der Stelle
amt-selent-schlesen.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Selent/ Schlesen zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Selent/ Schlesen?

Anschrift: Kieler Straße 18, 24238 Selent. Telefon: +49 4384 5979-0. Öffnungszeiten: Montag 08:30-12:30 Uhr; Dienstag 07:00-12:30 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 08:30-12:30 Uhr und 14:00-18:00 Uhr; Freitag 08:30-12:30 Uhr; Sozial- und Wohngeldamt nur nach Terminabsprache unter 04384-597911. E-Mail: info@amt-selent-schlesen.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Selent/ Schlesen zuständig?

Für 7 Städte und Gemeinden, darunter Selent, Dobersdorf, Martensrade, Fargau-Pratjau, Mucheln, Schlesen, Lammershagen.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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