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Schleswig-Holstein

Gewerbeamt Amt Wilstermarsch

Zuständig für 14 Städte und Gemeinden mit rund 6.467 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Amt 3 - Ordnungs- und Sozialamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Wilstermarsch
Kohlmarkt 25
25554 Wilster
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Öffnungszeiten
Montag : 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr; Dienstag : 08:00 - 12:00 Uhr; Mittwoch : geschlossen; Donnerstag : 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Freitag : 08:00 - 12:00 Uhr
Website der Stelle
wilster.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Wilstermarsch zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Wilstermarsch?

Anschrift: Kohlmarkt 25, 25554 Wilster. Telefon: +49 4823 9482-0. Öffnungszeiten: Montag : 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr; Dienstag : 08:00 - 12:00 Uhr; Mittwoch : geschlossen; Donnerstag : 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Freitag : 08:00 - 12:00 Uhr. E-Mail: amt@wilstermarsch.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Wilstermarsch zuständig?

Für 14 Städte und Gemeinden, darunter Wewelsfleth, Brokdorf, Beidenfleth, Nortorf, Sankt Margarethen, Neuendorf-Sachsenbande, Dammfleth, Ecklak und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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