Schleswig-Holstein
Gewerbeamt Amt Wilstermarsch
Zuständig für 14 Städte und Gemeinden mit rund 6.467 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Amt 3 - Ordnungs- und Sozialamt.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Amt Wilstermarsch
Kohlmarkt 25
25554 Wilster
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 4823 9482-0
- Öffnungszeiten
- Montag : 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr; Dienstag : 08:00 - 12:00 Uhr; Mittwoch : geschlossen; Donnerstag : 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Freitag : 08:00 - 12:00 Uhr
- amt@wilstermarsch.de
- Website der Stelle
- wilster.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Wilstermarsch zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- WewelsflethHebesatz 360 %
- BrokdorfHebesatz 330 %
- BeidenflethHebesatz 375 %
- NortorfHebesatz 350 %
- Sankt MargarethenHebesatz 360 %
- Neuendorf-SachsenbandeHebesatz 335 %
- DammflethHebesatz 300 %
- EcklakHebesatz 340 %
- LandscheideHebesatz 350 %
- StördorfHebesatz 320 %
- LandrechtHebesatz 310 %
- KudenseeHebesatz 380 %
- AebtissinwischHebesatz 380 %
- BüttelHebesatz 330 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Wilstermarsch?
Anschrift: Kohlmarkt 25, 25554 Wilster. Telefon: +49 4823 9482-0. Öffnungszeiten: Montag : 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr; Dienstag : 08:00 - 12:00 Uhr; Mittwoch : geschlossen; Donnerstag : 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Freitag : 08:00 - 12:00 Uhr. E-Mail: amt@wilstermarsch.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Wilstermarsch zuständig?
Für 14 Städte und Gemeinden, darunter Wewelsfleth, Brokdorf, Beidenfleth, Nortorf, Sankt Margarethen, Neuendorf-Sachsenbande, Dammfleth, Ecklak und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.