Thüringen
Gewerbeamt Bad Tabarz
Zuständig für Bad Tabarz. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Gemeindeverwaltung Bad Tabarz/Thür. Wald - Steuern und Beiträge.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Bad Tabarz
Theodor-Neubauer-Park 1
99891 Bad Tabarz/Thür. Wald
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 36259 56420
- Öffnungszeiten
- Montag geschlossen; Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr; Freitag geschlossen; Hinweis:; Telefonisch sind die Mitarbeiter des Rathauses auch zu den Schließzeiten erreichbar
- steuern@bad-tabarz.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Gewerbe anmelden in Bad Tabarz
Gewerbe anmelden
Gleichzeitig mit dem Beginn, online über thavel.thueringen.de oder beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.
Fragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Gotha, Reuterstr. 2, 99867 Gotha, 0361 573637-900.
Kammer
Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer Erfurt (erfurt.ihk.de) weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Erfurt. Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.
Gewerbesteuer
Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Bad Tabarz rund 3.749 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).
Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.
Weitere Stellen
- Landratsamt Gotha - Gewerberecht18.-März-Straße 50, 99867 GothaTelefon +49 3621 214-501, Gewerbe@kreis-gth.de
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Bad Tabarz?
Anschrift: Theodor-Neubauer-Park 1, 99891 Bad Tabarz/Thür. Wald. Telefon: +49 36259 56420. Öffnungszeiten: Montag geschlossen; Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr; Freitag geschlossen; Hinweis:; Telefonisch sind die Mitarbeiter des Rathauses auch zu den Schließzeiten erreichbar. E-Mail: steuern@bad-tabarz.de.
Hat das Gewerbeamt Bad Tabarz weitere Standorte?
Ja, einen weiteren Standort: Landratsamt Gotha - Gewerberecht, Gotha.
Kann ich mein Gewerbe online anmelden?
Ja, über thavel.thueringen.de: https://thavel.thueringen.de/thavel/portal?f=leistung&aid=354824
Was kostet die Gewerbeanmeldung?
25 €, Thüringer Verwaltungskostenordnung Wirtschaft, Nr. 1.1.1.
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?
420 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.749 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.