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Bayern

Gewerbeamt Burghaslach

Zuständig für Burghaslach. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Markt Burghaslach - Allgemeine Verwaltung 2.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Burghaslach
Kirchplatz 12
96152 Burghaslach
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Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fax
+49 9552 9320-20
Website der Stelle
burghaslach.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Gewerbe anmelden in Burghaslach

Gebühr
25 € bis 100 €
Kostenverzeichnis Bayern, Tarif-Nr. 5.III.5/2 · Quelle
Gewerbesteuer-Hebesatz
360 %
2024, Destatis · Quelle
Online anmelden
Ja
BayernPortal
  1. Gewerbe anmelden

    Gleichzeitig mit dem Beginn, online über BayernPortal oder beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.

  2. Fragebogen ans Finanzamt

    Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Mittelfranken-West, Schloßplatz 7, 97215 Uffenheim, 09842 200-0.

  3. Kammer

    Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken (ihk-nuernberg.de) weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer für Mittelfranken (hwk-mittelfranken.de). Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.

  4. Gewerbesteuer

    Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Burghaslach rund 3.213 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).

Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Burghaslach?

Anschrift: Kirchplatz 12, 96152 Burghaslach. Telefon: +49 9552 9320-12. Öffnungszeiten: Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr. E-Mail: kreuzer@burghaslach.de.

Kann ich mein Gewerbe online anmelden?

Ja, über BayernPortal: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/rzsued/rzsued/gewan/buerger_online-bp/index?caller=bpgrtdiylemy2wgm3cmnswkzjumzmne2xl7gym7qkazbidc34wmr5ggvdiw2z7s43j7eejhpwmecnatkhaf2koxbajkbxe7seiw32g25if3axzjyshgt7r4q7fedzlxvidwpvbkvdb7tcnzefl5cnyvyppcuwwciz6rzix6qcif5vb3ihynmxgphhhoyyqd7ogtbvvwlv5fxgoe888

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

25 € bis 100 €, Kostenverzeichnis Bayern, Tarif-Nr. 5.III.5/2. Den genauen Betrag setzt die Gemeinde innerhalb dieses Rahmens fest.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?

360 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.213 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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