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Bayern

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen

Zuständig für 8 Städte und Gemeinden mit rund 16.416 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen
Brunnengasse 5
97447 Gerolzhofen
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Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fax
+49 9382 607-50

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen?

Anschrift: Brunnengasse 5, 97447 Gerolzhofen. Telefon: +49 9382 607-0. Öffnungszeiten: Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr. E-Mail: vgem@gerolzhofen.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen zuständig?

Für 8 Städte und Gemeinden, darunter Gerolzhofen, Sulzheim, Donnersdorf, Oberschwarzach, Dingolshausen, Michelau i. Steigerwald, Frankenwinheim, Lülsfeld.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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