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Bayern

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i. UFr.

Zuständig für 6 Städte und Gemeinden mit rund 11.299 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr. - Bürgerservice (mit Ordnungswesen, Standesamt und Einwohnermeldeamt).

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i. UFr.
Obere Sennigstraße 4
97461 Hofheim i.UFr.
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Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Terminvereinbarungen unbedingt erforderlich!; Mittwoch ganztägig geschlossen.; und nach Vereinbarung
Fax
+49 9523 9229-99
Website der Stelle
vghofheim.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i. UFr. zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i. UFr.?

Anschrift: Obere Sennigstraße 4, 97461 Hofheim i.UFr.. Telefon: +49 9523 9229-0. Öffnungszeiten: Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Terminvereinbarungen unbedingt erforderlich!; Mittwoch ganztägig geschlossen.; und nach Vereinbarung. E-Mail: poststelle@vghofheim.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i. UFr. zuständig?

Für 6 Städte und Gemeinden, darunter Hofheim i. UFr., Riedbach, Aidhausen, Burgpreppach, Bundorf, Ermershausen.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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