Bayern
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i. UFr.
Zuständig für 6 Städte und Gemeinden mit rund 11.299 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr. - Bürgerservice (mit Ordnungswesen, Standesamt und Einwohnermeldeamt).
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i. UFr.
Obere Sennigstraße 4
97461 Hofheim i.UFr.
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 9523 9229-0
- Öffnungszeiten
- Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Terminvereinbarungen unbedingt erforderlich!; Mittwoch ganztägig geschlossen.; und nach Vereinbarung
- poststelle@vghofheim.de
- Fax
- +49 9523 9229-99
- Website der Stelle
- vghofheim.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i. UFr. zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- Hofheim i. UFr.Hebesatz 300 %
- RiedbachHebesatz 300 %
- AidhausenHebesatz 300 %
- BurgpreppachHebesatz 300 %
- BundorfHebesatz 400 %
- ErmershausenHebesatz 300 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i. UFr.?
Anschrift: Obere Sennigstraße 4, 97461 Hofheim i.UFr.. Telefon: +49 9523 9229-0. Öffnungszeiten: Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Terminvereinbarungen unbedingt erforderlich!; Mittwoch ganztägig geschlossen.; und nach Vereinbarung. E-Mail: poststelle@vghofheim.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i. UFr. zuständig?
Für 6 Städte und Gemeinden, darunter Hofheim i. UFr., Riedbach, Aidhausen, Burgpreppach, Bundorf, Ermershausen.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
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