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Bayern

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit

Zuständig für 6 Städte und Gemeinden mit rund 10.110 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit - Ordnungsamt / Gewerbewesen.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit
Marktstraße 4
97340 Marktbreit
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Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fax
+49 9332 405-9999

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit?

Anschrift: Marktstraße 4, 97340 Marktbreit. Telefon: +49 9332 405-105. Öffnungszeiten: Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit zuständig?

Für 6 Städte und Gemeinden, darunter Marktbreit, Marktsteft, Obernbreit, Seinsheim, Martinsheim, Segnitz.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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