Gewerbeämter.org

Baden-Württemberg

Gewerbeamt Dobel

Zuständig für Dobel. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Gemeinde Dobel.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Dobel
Neusatzer Straße 2
75335 Dobel
Auf der Karte zeigen
Fax
07083/4204
Website der Stelle
dobel.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Gewerbe anmelden in Dobel

Gebühr
nicht veröffentlicht
Gewerbesteuer-Hebesatz
350 %
2024, Destatis · Quelle
Online anmelden
–
Kein Online-Dienst gemeldet
  1. Gewerbe anmelden

    Gleichzeitig mit dem Beginn, schriftlich oder vor Ort beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.

  2. Fragebogen ans Finanzamt

    Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Pforzheim Außenstelle Neuenbürg, Wildbader Str. 107, 75305 Neuenbürg, 07231 183-0.

  3. Kammer

    Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald (nordschwarzwald.ihk24.de) weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Karlsruhe (hwk-karlsruhe.de). Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.

  4. Gewerbesteuer

    Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Dobel rund 3.124 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).

Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Dobel?

Anschrift: Neusatzer Straße 2, 75335 Dobel. Telefon: +49 7083 745-0. E-Mail: rathaus@dobel.de.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?

350 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.124 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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