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Thüringen

Gewerbeamt Gößnitz

Zuständig für 3 Städte und Gemeinden mit rund 4.931 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Stadtverwaltung Schmölln - Gewerbeamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Gößnitz
Amtsplatz 3
04626 Schmölln
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Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr; Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr; Freitag geschlossen; Hinweis: sowie nach Vereinbarung
Fax
034491 76-184

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Weitere Stellen

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Gößnitz zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Gößnitz?

Anschrift: Amtsplatz 3, 04626 Schmölln. Telefon: +49 34491 76-0. Öffnungszeiten: Montag 09:00 - 12:00 Uhr; Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr; Freitag geschlossen; Hinweis: sowie nach Vereinbarung. E-Mail: gewerbeamt@schmoelln.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Gößnitz zuständig?

Für 3 Städte und Gemeinden, darunter Gößnitz, Ponitz, Heyersdorf.

Hat das Gewerbeamt Gößnitz weitere Standorte?

Ja, einen weiteren Standort: Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 40 - Öffentliche Ordnung, Altenburg.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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