Thüringen
Gewerbeamt Gößnitz
Zuständig für 3 Städte und Gemeinden mit rund 4.931 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Stadtverwaltung Schmölln - Gewerbeamt.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Gößnitz
Amtsplatz 3
04626 Schmölln
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 34491 76-0
- Öffnungszeiten
- Montag 09:00 - 12:00 Uhr; Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr; Freitag geschlossen; Hinweis: sowie nach Vereinbarung
- gewerbeamt@schmoelln.de
- Fax
- 034491 76-184
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Weitere Stellen
- Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 40 - Öffentliche OrdnungLindenaustraße 9, 04600 AltenburgTelefon +49 3447 586-132, ordnung.gewerbe@altenburgerland.de
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Gößnitz zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- GößnitzHebesatz 465 %
- PonitzHebesatz 420 %
- HeyersdorfHebesatz 395 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Gößnitz?
Anschrift: Amtsplatz 3, 04626 Schmölln. Telefon: +49 34491 76-0. Öffnungszeiten: Montag 09:00 - 12:00 Uhr; Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr; Freitag geschlossen; Hinweis: sowie nach Vereinbarung. E-Mail: gewerbeamt@schmoelln.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Gößnitz zuständig?
Für 3 Städte und Gemeinden, darunter Gößnitz, Ponitz, Heyersdorf.
Hat das Gewerbeamt Gößnitz weitere Standorte?
Ja, einen weiteren Standort: Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 40 - Öffentliche Ordnung, Altenburg.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.