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Niedersachsen

Gewerbeamt Jever

Zuständig für Jever. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Abteilung 3 - Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnung.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Jever
Am Kirchplatz 11
26441 Jever
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Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Gewerbe anmelden in Jever

Gebühr
30 €
laut Leistungsbeschreibung der Gemeinde · Quelle
Gewerbesteuer-Hebesatz
460 %
2024, Destatis · Quelle
Online anmelden
Ja
stadt-jever.de
  1. Gewerbe anmelden

    Gleichzeitig mit dem Beginn, online über stadt-jever.de oder beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.

  2. Fragebogen ans Finanzamt

    Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Wilhelmshaven, Rathausplatz 3, 26382 Wilhelmshaven, 04421 183-0.

  3. Kammer

    Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Oldenburgische Industrie- und Handelskammer weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Oldenburg. Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.

  4. Gewerbesteuer

    Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Jever rund 4.106 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).

Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Jever?

Anschrift: Am Kirchplatz 11, 26441 Jever.

Kann ich mein Gewerbe online anmelden?

Ja, über stadt-jever.de: https://www.stadt-jever.de/buergerservice/online/angebot/gewerbeanzeige-900000075-20820.html

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

30 €, laut Leistungsbeschreibung der Gemeinde.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?

460 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 4.106 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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