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Niedersachsen

Gewerbeamt Samtgemeinde Esens

Zuständig für 7 Städte und Gemeinden mit rund 14.023 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Gewerbeamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Samtgemeinde Esens
Am Markt 2-4
26427 Esens
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Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:30 Uhr; Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr; Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr; Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr; Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Fax
04971 20666

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Esens zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Samtgemeinde Esens?

Anschrift: Am Markt 2-4, 26427 Esens. Telefon: +49 4971 206-42. Öffnungszeiten: Montag 08:00 - 12:30 Uhr; Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr; Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr; Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr; Freitag 08:00 - 12:30 Uhr. E-Mail: Brigitte.Emken@Esens.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Esens zuständig?

Für 7 Städte und Gemeinden, darunter Esens, Holtgast, Stedesdorf, Dunum, Neuharlingersiel, Moorweg, Werdum.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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