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Hessen

Gewerbeamt Kefenrod

Zuständig für Kefenrod. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Gemeindeverwaltung Kefenrod.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Kefenrod
Hitzkirchener Straße 19
63699 Kefenrod
Auf der Karte zeigen
Fax
06049 9606-17

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Gewerbe anmelden in Kefenrod

Gebühr
36 €
Verwaltungskostenordnung Wirtschaft Hessen, Nr. 2131 (28 €) und 2132 (8 €) · Quelle
Gewerbesteuer-Hebesatz
380 %
2024, Destatis · Quelle
Online anmelden
–
Kein Online-Dienst gemeldet
  1. Gewerbe anmelden

    Gleichzeitig mit dem Beginn, schriftlich oder vor Ort beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.

  2. Fragebogen ans Finanzamt

    Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Nidda, Ludwigstraße 39, 63667 Nidda, 069 2545-2545.

  3. Kammer

    Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg (ihk.de) weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Wiesbaden. Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.

  4. Gewerbesteuer

    Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Kefenrod rund 3.392 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).

Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Kefenrod?

Anschrift: Hitzkirchener Straße 19, 63699 Kefenrod. Telefon: +49 6049 9606-10. E-Mail: info@gemeinde-kefenrod.de.

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

36 €, Verwaltungskostenordnung Wirtschaft Hessen, Nr. 2131 (28 €) und 2132 (8 €).

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?

380 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.392 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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