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Baden-Württemberg

Gewerbeamt Kirchheim am Ries

Zuständig für Kirchheim am Ries. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Gemeinde Kirchheim am Ries.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Kirchheim am Ries
Auf dem Wört 1
73467 Kirchheim am Ries
Auf der Karte zeigen
Website der Stelle
kirchheim-am-ries.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Gewerbe anmelden in Kirchheim am Ries

Gebühr
nicht veröffentlicht
Gewerbesteuer-Hebesatz
370 %
2024, Destatis · Quelle
Online anmelden
Ja
rathausnext.de
  1. Gewerbe anmelden

    Gleichzeitig mit dem Beginn, online über rathausnext.de oder beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.

  2. Fragebogen ans Finanzamt

    Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Aalen, Wilhelm-Zapf-Straße 6, 73430 Aalen, (07361) 9578-0.

  3. Kammer

    Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg (ostwuerttemberg.ihk.de) weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Ulm (hwk-ulm.de). Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.

  4. Gewerbesteuer

    Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Kirchheim am Ries rund 3.302 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).

Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Kirchheim am Ries?

Anschrift: Auf dem Wört 1, 73467 Kirchheim am Ries. Telefon: +49 7362 95690 0. E-Mail: info@kirchheim-am-ries.de.

Kann ich mein Gewerbe online anmelden?

Ja, über rathausnext.de: https://www.rathausnext.de/redirect/gewerbe-anmelden

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?

370 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.302 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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