Thüringen
Gewerbeamt Landkreis Sömmerda
Zuständig für 36 Städte und Gemeinden mit rund 49.190 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Landratsamt Sömmerda - Gewerbebehörde.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Landkreis Sömmerda
Bahnhofstraße 9
99610 Sömmerda
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3634 354-339
- Öffnungszeiten
- Montag 08:00 - 12:00 Uhr; Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr; Freitag 08:00 - 12:00 Uhr; Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.; Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
- Website der Stelle
- landkreis-soemmerda.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Landkreis Sömmerda zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- ButtstädtHebesatz 397 %
- KölledaHebesatz 400 %
- KindelbrückHebesatz 395 %
- WeißenseeHebesatz 390 %
- RastenbergHebesatz 395 %
- ElxlebenHebesatz 395 %
- GebeseeHebesatz 395 %
- StraußfurtHebesatz 440 %
- GroßrudestedtHebesatz 395 %
- WalschlebenHebesatz 395 %
- SchloßvippachHebesatz 395 %
- WitterdaHebesatz 395 %
- RiethnordhausenHebesatz 425 %
- HaßlebenHebesatz 400 %
- GangloffsömmernHebesatz 420 %
- SprötauHebesatz 395 %
- NödaHebesatz 395 %
- UdestedtHebesatz 395 %
- AlperstedtHebesatz 380 %
- GünstedtHebesatz 395 %
- VogelsbergHebesatz 395 %
- GroßneuhausenHebesatz 395 %
- WerningshausenHebesatz 420 %
- WunderslebenHebesatz 400 %
- AndislebenHebesatz 395 %
- EckstedtHebesatz 395 %
- SchwerstedtHebesatz 405 %
- MarkvippachHebesatz 400 %
- RinglebenHebesatz 395 %
- OstramondraHebesatz 395 %
- KleinneuhausenHebesatz 395 %
- OllendorfHebesatz 395 %
- KleinmölsenHebesatz 395 %
- GriefstedtHebesatz 395 %
- BüchelHebesatz 395 %
- GroßmölsenHebesatz 395 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Landkreis Sömmerda?
Anschrift: Bahnhofstraße 9, 99610 Sömmerda. Telefon: +49 3634 354-339. Öffnungszeiten: Montag 08:00 - 12:00 Uhr; Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr; Freitag 08:00 - 12:00 Uhr; Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.; Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.. E-Mail: gewerbeamt@lra-soemmerda.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Landkreis Sömmerda zuständig?
Für 36 Städte und Gemeinden, darunter Buttstädt, Kölleda, Kindelbrück, Weißensee, Rastenberg, Elxleben, Gebesee, Straußfurt und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.