Gewerbeämter.org

Baden-Württemberg

Gewerbeamt Leutenbach

Zuständig für Leutenbach. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Bürgerbüro.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Leutenbach
Rathausplatz 1
71397 Leutenbach
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 07:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 15:00 - 19:00 Uhr Do geschlossen Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Fax
07195 189 30

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Gewerbe anmelden in Leutenbach

Gebühr
nicht veröffentlicht
Gewerbesteuer-Hebesatz
365 %
2024, Destatis · Quelle
Online anmelden
Ja
formulare.virtuelles-rathaus.de
  1. Gewerbe anmelden

    Gleichzeitig mit dem Beginn, online über formulare.virtuelles-rathaus.de oder beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.

  2. Fragebogen ans Finanzamt

    Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Waiblingen, Fronackerstr. 77, 71332 Waiblingen, 07151/9550.

  3. Kammer

    Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart (stuttgart.ihk24.de) weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Region Stuttgart (bia-stuttgart.de). Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.

  4. Gewerbesteuer

    Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Leutenbach rund 3.258 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).

Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Leutenbach?

Anschrift: Rathausplatz 1, 71397 Leutenbach. Telefon: +49 7195 189 33. Öffnungszeiten: Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 07:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 15:00 - 19:00 Uhr Do geschlossen Fr 08:00 - 12:00 Uhr. E-Mail: buergerbuero@leutenbach.de.

Kann ich mein Gewerbe online anmelden?

Ja, über formulare.virtuelles-rathaus.de: https://formulare.virtuelles-rathaus.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/63f4d315f06d464216a26381

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?

365 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.258 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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