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Baden-Württemberg

Gewerbeamt Schwaikheim

Zuständig für Schwaikheim. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Gemeinde Schwaikheim.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Schwaikheim
Marktplatz 2-4
71409 Schwaikheim
Auf der Karte zeigen
Fax
07195/582-49
Website der Stelle
schwaikheim.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Gewerbe anmelden in Schwaikheim

Gebühr
nicht veröffentlicht
Gewerbesteuer-Hebesatz
385 %
2024, Destatis · Quelle
Online anmelden
Ja
service-bw
  1. Gewerbe anmelden

    Gleichzeitig mit dem Beginn, online über service-bw oder beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.

  2. Fragebogen ans Finanzamt

    Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Waiblingen, Fronackerstr. 77, 71332 Waiblingen, 07151/9550.

  3. Kammer

    Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart (stuttgart.ihk24.de) weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Region Stuttgart (bia-stuttgart.de). Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.

  4. Gewerbesteuer

    Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Schwaikheim rund 3.436 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).

Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Schwaikheim?

Anschrift: Marktplatz 2-4, 71409 Schwaikheim. Telefon: +49 7195 582-0. E-Mail: gemeinde@schwaikheim.de.

Kann ich mein Gewerbe online anmelden?

Ja, über service-bw: https://www.service-bw.de/onlineantraege/onlineantrag?prozessKey=m1.p13.gewerbeanmeldungSuperprozess&leistungId=6029233

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?

385 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.436 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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