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Niedersachsen

Gewerbeamt Nordhorn

Zuständig für Nordhorn. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Ordnungsabteilung.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Nordhorn
Büchereiplatz
48529 Nordhorn
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Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Gewerbe anmelden in Nordhorn

Gebühr
25 €
laut Leistungsbeschreibung der Gemeinde · Quelle
Gewerbesteuer-Hebesatz
375 %
2024, Destatis · Quelle
Online anmelden
–
Kein Online-Dienst gemeldet
  1. Gewerbe anmelden

    Gleichzeitig mit dem Beginn, schriftlich oder vor Ort beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.

  2. Fragebogen ans Finanzamt

    Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Bad Bentheim, Heinrich-Böll-Str. 2, 48455 Bad Bentheim, 05922 970-0.

  3. Kammer

    Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim. Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.

  4. Gewerbesteuer

    Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Nordhorn rund 3.347 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).

Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Nordhorn?

Anschrift: Büchereiplatz, 48529 Nordhorn. E-Mail: ordnungsamt@nordhorn.de.

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

25 €, laut Leistungsbeschreibung der Gemeinde.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?

375 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.347 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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