Gewerbeämter.org

Niedersachsen

Gewerbeamt Samtgemeinde Neuenhaus

Zuständig für 5 Städte und Gemeinden mit rund 15.041 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Samtgemeinde Neuenhaus - Ordnungsangelegenheiten.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Samtgemeinde Neuenhaus
Veldhausener Str. 26
49828 Neuenhaus
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:30 - 12:15 Uhr Montag bis Dienstag 14:30 - 16:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:30 - 12:15 Uhr Donnerstag 14:30 - 17:00 Uhr
Website der Stelle
neuenhaus.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Neuenhaus zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Samtgemeinde Neuenhaus?

Anschrift: Veldhausener Str. 26, 49828 Neuenhaus. Telefon: +49 5941 911-0. Öffnungszeiten: Montag bis Dienstag 08:30 - 12:15 Uhr Montag bis Dienstag 14:30 - 16:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:30 - 12:15 Uhr Donnerstag 14:30 - 17:00 Uhr. E-Mail: rathaus@neuenhaus.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Neuenhaus zuständig?

Für 5 Städte und Gemeinden, darunter Neuenhaus, Georgsdorf, Osterwald, Lage, Esche.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

Weitere Gewerbeämter im selben Kreis