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Niedersachsen

Gewerbeamt Samtgemeinde Aue

Zuständig für 4 Städte und Gemeinden mit rund 12.897 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Samtgemeinde Aue - Bürgeramt - Gewerbeangelegenheiten.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Samtgemeinde Aue
Langdoren 4
29559 Wrestedt
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Öffnungszeiten
Bürgerbüro Wrestedt; Mo. 08:00 - 12:00 Uhr; Di. 08:00 - 12:00 Uhr; Mi. 08:00 - 12:00 Uhr; Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr; Fr. 08:00 - 12:00 Uhr; Hinweis:; Außerhalb der Öffnungszeiten bitte Termin vereinbaren.; Wir empfehlen Ihnen, nach Möglichkeit auch innerhalb dieser Öffnungszeiten zur Vermeidung unnötiger Wege mit Ihrem Ansprechpartner im Rathaus einen Termin zu vereinbaren.
Fax
05802 955-66
Website der Stelle
samtgemeinde-aue.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Aue zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Samtgemeinde Aue?

Anschrift: Langdoren 4, 29559 Wrestedt. Telefon: +49 5802 955-17. Öffnungszeiten: Bürgerbüro Wrestedt; Mo. 08:00 - 12:00 Uhr; Di. 08:00 - 12:00 Uhr; Mi. 08:00 - 12:00 Uhr; Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr; Fr. 08:00 - 12:00 Uhr; Hinweis:; Außerhalb der Öffnungszeiten bitte Termin vereinbaren.; Wir empfehlen Ihnen, nach Möglichkeit auch innerhalb dieser Öffnungszeiten zur Vermeidung unnötiger Wege mit Ihrem Ansprechpartner im Rathaus einen Termin zu vereinbaren.. E-Mail: info@sg-aue.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Aue zuständig?

Für 4 Städte und Gemeinden, darunter Wrestedt, Bad Bodenteich, Lüder, Soltendieck.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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