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Niedersachsen

Gewerbeamt Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf

Zuständig für 13 Städte und Gemeinden mit rund 26.256 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf
Hauptstraße 46 a
29574 Ebstorf
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Öffnungszeiten
Mo. 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr; Di. 07:00 - 12:00 Uhr; Mi. geschlossen; Do. 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr; Fr. 07:00 - 12:00 Uhr
Fax
05821 89-480

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf?

Anschrift: Hauptstraße 46 a, 29574 Ebstorf. Telefon: +49 5821 89-0. Öffnungszeiten: Mo. 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr; Di. 07:00 - 12:00 Uhr; Mi. geschlossen; Do. 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr; Fr. 07:00 - 12:00 Uhr. E-Mail: info@bevensen-ebstorf.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf zuständig?

Für 13 Städte und Gemeinden, darunter Bad Bevensen, Ebstorf, Wriedel, Himbergen, Altenmedingen, Weste, Hanstedt, Barum und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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