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Niedersachsen

Gewerbeamt Samtgemeinde Holtriem

Zuständig für 8 Städte und Gemeinden mit rund 9.621 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Samtgemeinde Holtriem - Fachbereich I - Ordnung u. Bürgerservice, Bürgerbüro, Ordnungswesen.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Samtgemeinde Holtriem
Auricher Straße 9
26556 Westerholt
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Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr; Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr; Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr; Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr; Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Fax
04975 9193-55

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Holtriem zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Samtgemeinde Holtriem?

Anschrift: Auricher Straße 9, 26556 Westerholt. Telefon: +49 4975 9193-21. Öffnungszeiten: Montag 08:30 - 12:00 Uhr; Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr; Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr; Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr; Freitag 08:30 - 12:00 Uhr. E-Mail: info@holtriem.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Holtriem zuständig?

Für 8 Städte und Gemeinden, darunter Westerholt, Blomberg, Neuschoo, Ochtersum, Eversmeer, Nenndorf, Schweindorf, Utarp.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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