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Niedersachsen

Gewerbeamt Samtgemeinde Jesteburg

Zuständig für 3 Städte und Gemeinden mit rund 10.939 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Bürgerbüro und Gewerbeangelegenheiten.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Samtgemeinde Jesteburg
Niedersachsenplatz 5
21266 Jesteburg
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Öffnungszeiten
Termine nach Vereinbarung!; Die Rathäuser sind nicht geöffnet. Wir arbeiten ausschließlich mit Terminen.; Sprechzeiten Bürgerbüro:; Mo. 07:30 - 12:00 Uhr; Di. 15:00 - 18:00 Uhr; Mi. geschlossen; Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr; Fr. 09:00 - 12:00 Uhr; Alle übrigen Bereiche der Verwaltung:; Mo. 09:00 - 12:00 Uhr; Di. 15:00 - 18:00 Uhr; Mi. geschlossen; Do. 09:00 - 12:00 Uhr; Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
Fax
+49 4183 9747-29

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Jesteburg zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Samtgemeinde Jesteburg?

Anschrift: Niedersachsenplatz 5, 21266 Jesteburg. Telefon: +49 4183 9747-36. Öffnungszeiten: Termine nach Vereinbarung!; Die Rathäuser sind nicht geöffnet. Wir arbeiten ausschließlich mit Terminen.; Sprechzeiten Bürgerbüro:; Mo. 07:30 - 12:00 Uhr; Di. 15:00 - 18:00 Uhr; Mi. geschlossen; Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr; Fr. 09:00 - 12:00 Uhr; Alle übrigen Bereiche der Verwaltung:; Mo. 09:00 - 12:00 Uhr; Di. 15:00 - 18:00 Uhr; Mi. geschlossen; Do. 09:00 - 12:00 Uhr; Fr. 09:00 - 12:00 Uhr. E-Mail: meldeamt-jesteburg@lkharburg.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Jesteburg zuständig?

Für 3 Städte und Gemeinden, darunter Jesteburg, Bendestorf, Harmstorf.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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