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Niedersachsen

Gewerbeamt Samtgemeinde Tostedt

Zuständig für 9 Städte und Gemeinden mit rund 26.998 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Bürgerbüro.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Samtgemeinde Tostedt
Schützenstraße 26 a
21255 Tostedt
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Öffnungszeiten
Montag 7.30 - 12.00 Uhr und; 14.00 - 16.00 Uhr; Dienstag 7.30 - 12.00 Uhr und; 14.00 - 17.00 Uhr; Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr; Donnerstag 7.30 - 12.00 Uhr und; 14.00 - 18.00 Uhr; Freitag 7.30 - 12.30 Uhr
Fax
+49 4182 298-108

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Tostedt zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Samtgemeinde Tostedt?

Anschrift: Schützenstraße 26 a, 21255 Tostedt. Telefon: +49 4182 298-333. Öffnungszeiten: Montag 7.30 - 12.00 Uhr und; 14.00 - 16.00 Uhr; Dienstag 7.30 - 12.00 Uhr und; 14.00 - 17.00 Uhr; Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr; Donnerstag 7.30 - 12.00 Uhr und; 14.00 - 18.00 Uhr; Freitag 7.30 - 12.30 Uhr. E-Mail: buergerbuero@tostedt.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Tostedt zuständig?

Für 9 Städte und Gemeinden, darunter Tostedt, Handeloh, Heidenau, Wistedt, Otter, Kakenstorf, Welle, Dohren und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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