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Niedersachsen

Gewerbeamt Samtgemeinde Lachendorf

Zuständig für 5 Städte und Gemeinden mit rund 12.329 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Samtgemeinde Lachendorf.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Samtgemeinde Lachendorf
Oppershäuser Straße 1
29331 Lachendorf
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Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr; Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr; Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Fax
05145 970-7876
Website der Stelle
lachendorf.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Lachendorf zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Samtgemeinde Lachendorf?

Anschrift: Oppershäuser Straße 1, 29331 Lachendorf. Telefon: +49 5145 970-7800. Öffnungszeiten: Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr; Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr; Freitag 08:00 - 12:00 Uhr. E-Mail: poststelle@lachendorf.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Lachendorf zuständig?

Für 5 Städte und Gemeinden, darunter Lachendorf, Eldingen, Ahnsbeck, Hohne, Beedenbostel.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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