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Niedersachsen

Gewerbeamt Uetze

Zuständig für Uetze. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Team 32 - Ordnung und Verkehr.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Uetze
31311 Uetze
Auf der Karte zeigen
Postanschrift
Postfach 1180
31304 Uetze

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Gewerbe anmelden in Uetze

Gebühr
40 €
laut Leistungsbeschreibung der Gemeinde · Quelle
Gewerbesteuer-Hebesatz
460 %
2024, Destatis · Quelle
Online anmelden
–
Kein Online-Dienst gemeldet
  1. Gewerbe anmelden

    Gleichzeitig mit dem Beginn, schriftlich oder vor Ort beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.

  2. Fragebogen ans Finanzamt

    Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Burgdorf, V.d.Hannov. Tor 30, 31303 Burgdorf, 05136 806-0.

  3. Kammer

    Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer Hannover weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Hannover (hwk-hannover.de). Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.

  4. Gewerbesteuer

    Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Uetze rund 4.106 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).

Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Uetze?

Anschrift: 31311 Uetze.

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

40 €, laut Leistungsbeschreibung der Gemeinde.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?

460 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 4.106 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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