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Niedersachsen

Gewerbeamt Samtgemeinde Land Hadeln

Zuständig für 14 Städte und Gemeinden mit rund 26.564 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Öffentliche Sicherheit und Ordnung.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Samtgemeinde Land Hadeln
Marktstraße 21
21762 Otterndorf
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Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr; Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr; Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr; Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr; Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Fax
+49 4751 919103
Website der Stelle
samtgemeinde-land-hadeln.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Land Hadeln zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Samtgemeinde Land Hadeln?

Anschrift: Marktstraße 21, 21762 Otterndorf. Telefon: +49 4751 91900. Öffnungszeiten: Montag 08:30 - 12:30 Uhr; Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr; Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr; Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr; Freitag 08:30 - 12:30 Uhr. E-Mail: zentrale@land.hadeln.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Land Hadeln zuständig?

Für 14 Städte und Gemeinden, darunter Otterndorf, Cadenberge, Wingst, Wanna, Ihlienworth, Oberndorf, Neuenkirchen, Neuhaus (Oste) und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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