Schleswig-Holstein
Gewerbeamt Amt Marne-Nordsee
Zuständig für 13 Städte und Gemeinden mit rund 12.702 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Amt Marne-Nordsee - Fachdienst 400 - Öffentliche Sicherheit, Bürgerservice.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Amt Marne-Nordsee
Mittelstraße 1
25709 Marne
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 4851 9596-6400
- Öffnungszeiten
- Montag-Mittwoch und Freitag 08.00 Uhr -12.00 Uhr; Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr; sowie nach Vereinbarung; Bürgerbüro Friedrichskoog:; Montag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Marne-Nordsee zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- MarneHebesatz 380 %
- FriedrichskoogHebesatz 380 %
- KronprinzenkoogHebesatz 380 %
- HelseHebesatz 380 %
- Diekhusen-FahrstedtHebesatz 380 %
- NeufeldHebesatz 400 %
- MarnerdeichHebesatz 390 %
- VolsemenhusenHebesatz 380 %
- Kaiser-Wilhelm-KoogHebesatz 380 %
- TrennewurthHebesatz 380 %
- SchmedeswurthHebesatz 380 %
- RamhusenHebesatz 380 %
- NeufelderkoogHebesatz 380 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Marne-Nordsee?
Anschrift: Mittelstraße 1, 25709 Marne. Telefon: +49 4851 9596-6400. Öffnungszeiten: Montag-Mittwoch und Freitag 08.00 Uhr -12.00 Uhr; Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr; sowie nach Vereinbarung; Bürgerbüro Friedrichskoog:; Montag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr. E-Mail: ordnungsamt@amt-marne-nordsee.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Marne-Nordsee zuständig?
Für 13 Städte und Gemeinden, darunter Marne, Friedrichskoog, Kronprinzenkoog, Helse, Diekhusen-Fahrstedt, Neufeld, Marnerdeich, Volsemenhusen und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.