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Schleswig-Holstein

Gewerbeamt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland

Zuständig für 11 Städte und Gemeinden mit rund 15.491 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich I - Bürgerdienste und Standesamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland
Kirchspielsweg 6
25746 Heide
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Öffnungszeiten
Mo. 08:00-12:00 Uhr; Di. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr; Mi. 08:00-12:00 Uhr; Do. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr; Fr. 08:00-12:00 Uhr; Sprechzeiten Asylbewerberbetreuung:; Mo., Di., Do. und Fr. 8.00 Uhr - 11.00 Uhr; Telefonische Wohngeld-Anfragen:; Mo., Di., Do. und Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr; Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Fax
+49 481 605-70

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland?

Anschrift: Kirchspielsweg 6, 25746 Heide. Telefon: +49 481 605-0. Öffnungszeiten: Mo. 08:00-12:00 Uhr; Di. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr; Mi. 08:00-12:00 Uhr; Do. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr; Fr. 08:00-12:00 Uhr; Sprechzeiten Asylbewerberbetreuung:; Mo., Di., Do. und Fr. 8.00 Uhr - 11.00 Uhr; Telefonische Wohngeld-Anfragen:; Mo., Di., Do. und Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr; Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.. E-Mail: info@amt-heider-umland.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland zuständig?

Für 11 Städte und Gemeinden, darunter Hemmingstedt, Nordhastedt, Weddingstedt, Lohe-Rickelshof, Wesseln, Wöhrden, Neuenkirchen, Ostrohe und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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