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Schleswig-Holstein

Gewerbeamt Amt Büsum-Wesselburen

Zuständig für 18 Städte und Gemeinden mit rund 12.708 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Amt Büsum-Wesselburen - Fachbereich III - Gewerbeamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Büsum-Wesselburen
Kaiser-Wilhelm-Platz
25761 Büsum
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Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr; Donnerstag: 14:00 - 17:00 Uhr

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Büsum-Wesselburen zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Büsum-Wesselburen?

Anschrift: Kaiser-Wilhelm-Platz, 25761 Büsum. Telefon: +49 4834 79780. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr; Donnerstag: 14:00 - 17:00 Uhr. E-Mail: gewerbe@amt-bw.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Büsum-Wesselburen zuständig?

Für 18 Städte und Gemeinden, darunter Büsum, Wesselburen, Westerdeichstrich, Süderdeich, Norddeich, Reinsbüttel, Schülp, Büsumer Deichhausen und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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