Schleswig-Holstein
Gewerbeamt Amt Büsum-Wesselburen
Zuständig für 18 Städte und Gemeinden mit rund 12.708 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Amt Büsum-Wesselburen - Fachbereich III - Gewerbeamt.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Amt Büsum-Wesselburen
Kaiser-Wilhelm-Platz
25761 Büsum
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 4834 79780
- Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr; Donnerstag: 14:00 - 17:00 Uhr
- gewerbe@amt-bw.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Büsum-Wesselburen zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- BüsumHebesatz 380 %
- WesselburenHebesatz 380 %
- WesterdeichstrichHebesatz 295 %
- SüderdeichHebesatz 380 %
- NorddeichHebesatz 380 %
- ReinsbüttelHebesatz 380 %
- SchülpHebesatz 380 %
- Büsumer DeichhausenHebesatz 300 %
- OesterwurthHebesatz 300 %
- OesterdeichstrichHebesatz 345 %
- WarwerortHebesatz 280 %
- HedwigenkoogHebesatz 380 %
- Hellschen-Heringsand-UnterschaarHebesatz 360 %
- WesselburenerkoogHebesatz 380 %
- Wesselburener DeichhausenHebesatz 310 %
- StrübbelHebesatz 310 %
- FriedrichsgabekoogHebesatz 310 %
- HillgrovenHebesatz 300 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Büsum-Wesselburen?
Anschrift: Kaiser-Wilhelm-Platz, 25761 Büsum. Telefon: +49 4834 79780. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr; Donnerstag: 14:00 - 17:00 Uhr. E-Mail: gewerbe@amt-bw.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Büsum-Wesselburen zuständig?
Für 18 Städte und Gemeinden, darunter Büsum, Wesselburen, Westerdeichstrich, Süderdeich, Norddeich, Reinsbüttel, Schülp, Büsumer Deichhausen und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.