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Schleswig-Holstein

Gewerbeamt Kirchspielslandgemeinde Eider

Zuständig für 34 Städte und Gemeinden mit rund 18.998 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Ordnungsamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Kirchspielslandgemeinde Eider
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt (Dithmarschen)
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Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 14:00 Uhr; Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr; Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Fax
04836 990-40

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Kirchspielslandgemeinde Eider zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Kirchspielslandgemeinde Eider?

Anschrift: Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt (Dithmarschen). Telefon: +49 4836 990-0. Öffnungszeiten: Montag 08:00 - 14:00 Uhr; Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr; Freitag 08:00 - 12:00 Uhr. E-Mail: info@amt-eider.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Kirchspielslandgemeinde Eider zuständig?

Für 34 Städte und Gemeinden, darunter Tellingstedt, Hennstedt, Lunden, Pahlen, Lehe, Linden, Delve, Wrohm und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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