Schleswig-Holstein
Gewerbeamt Kirchspielslandgemeinde Eider
Zuständig für 34 Städte und Gemeinden mit rund 18.998 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Ordnungsamt.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Kirchspielslandgemeinde Eider
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt (Dithmarschen)
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 4836 990-0
- Öffnungszeiten
- Montag 08:00 - 14:00 Uhr; Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr; Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
- info@amt-eider.de
- Fax
- 04836 990-40
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Kirchspielslandgemeinde Eider zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- TellingstedtHebesatz 320 %
- HennstedtHebesatz 340 %
- LundenHebesatz 350 %
- PahlenHebesatz 320 %
- LeheHebesatz 360 %
- LindenHebesatz 340 %
- DelveHebesatz 310 %
- WrohmHebesatz 340 %
- DellstedtHebesatz 340 %
- DörplingHebesatz 330 %
- KrempelHebesatz 350 %
- SchalkholzHebesatz 330 %
- Rehm-Flehde-BargenHebesatz 330 %
- SüderheistedtHebesatz 320 %
- HemmeHebesatz 340 %
- WelmbüttelHebesatz 310 %
- KleveHebesatz 310 %
- SüderdorfHebesatz 310 %
- HollingstedtHebesatz 320 %
- Sankt AnnenHebesatz 340 %
- FedderingenHebesatz 310 %
- SchlichtingHebesatz 320 %
- GaushornHebesatz 310 %
- BarkenholmHebesatz 310 %
- WiemerstedtHebesatz 330 %
- TielenhemmeHebesatz 340 %
- KarolinenkoogHebesatz 340 %
- NorderheistedtHebesatz 350 %
- GlüsingHebesatz 300 %
- WesterborstelHebesatz 310 %
- GrovenHebesatz 330 %
- HövedeHebesatz 310 %
- BergewöhrdenHebesatz 310 %
- WallenHebesatz 320 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Kirchspielslandgemeinde Eider?
Anschrift: Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt (Dithmarschen). Telefon: +49 4836 990-0. Öffnungszeiten: Montag 08:00 - 14:00 Uhr; Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr; Freitag 08:00 - 12:00 Uhr. E-Mail: info@amt-eider.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Kirchspielslandgemeinde Eider zuständig?
Für 34 Städte und Gemeinden, darunter Tellingstedt, Hennstedt, Lunden, Pahlen, Lehe, Linden, Delve, Wrohm und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.