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Schleswig-Holstein

Gewerbeamt Amt Arensharde

Zuständig für 9 Städte und Gemeinden mit rund 14.734 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Amt Arensharde - Fachbereich Bürgerservice und Öffentliche Sicherheit - Sachgebiet Allg. Ordnungswesen, Brandschutz.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Arensharde
Hauptstraße 41
24887 Silberstedt
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Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr; Di. 08:00 - 12:00 Uhr; Mi. 08:00 - 12:00 Uhr; Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr; Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Fax
04626 96-96

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Arensharde zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Arensharde?

Anschrift: Hauptstraße 41, 24887 Silberstedt. Telefon: +49 4626 96-14. Öffnungszeiten: Mo. 08:00 - 12:00 Uhr; Di. 08:00 - 12:00 Uhr; Mi. 08:00 - 12:00 Uhr; Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr; Fr. 08:00 - 12:00 Uhr. E-Mail: ordnungsamt@amt-arensharde.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Arensharde zuständig?

Für 9 Städte und Gemeinden, darunter Jübek, Schuby, Silberstedt, Treia, Bollingstedt, Lürschau, Hollingstedt, Hüsby und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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