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Schleswig-Holstein

Gewerbeamt Amt Südangeln

Zuständig für 15 Städte und Gemeinden mit rund 13.449 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Amt Südangeln - AB II - Gaststätten- und Gewerberecht.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Südangeln
Toft 7
24860 Böklund
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Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr; Montag 14:00 - 16:00 Uhr; Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr; Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr; Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Fax
04623 78-400

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Südangeln zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Südangeln?

Anschrift: Toft 7, 24860 Böklund. Telefon: +49 4623 78-0. Öffnungszeiten: Montag 08:00 - 12:00 Uhr; Montag 14:00 - 16:00 Uhr; Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr; Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr; Freitag 08:00 - 12:00 Uhr. E-Mail: info@amt-suedangeln.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Südangeln zuständig?

Für 15 Städte und Gemeinden, darunter Böklund, Schaalby, Nübel, Neuberend, Tolk, Havetoft, Taarstedt, Idstedt und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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