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Schleswig-Holstein

Gewerbeamt Amt Oeversee

Zuständig für 3 Städte und Gemeinden mit rund 11.157 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Amt Oeversee - Gewerbeamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Oeversee
Tornschauer Straße 3-5
24963 Tarp
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Öffnungszeiten
Montags, Dienstags, Donnerstag und Freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr; zusätzlich Donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr; Mittwochs geschlossen
Fax
+49 4638 88-11

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Oeversee zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Oeversee?

Anschrift: Tornschauer Straße 3-5, 24963 Tarp. Telefon: +49 4638 88-0. Öffnungszeiten: Montags, Dienstags, Donnerstag und Freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr; zusätzlich Donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr; Mittwochs geschlossen. E-Mail: gewerbeamt@amt-oeversee.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Oeversee zuständig?

Für 3 Städte und Gemeinden, darunter Tarp, Oeversee, Sieverstedt.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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