Tarp · Kreis Schleswig-Flensburg · 5.890 Einwohner
Gewerbeamt für Tarp
Zuständig ist das Gewerbeamt Amt Oeversee.
Postleitzahlen in Tarp: 24963
Gewerbeamt Amt Oeversee
- Anschrift
- Gewerbeamt Amt Oeversee
Tornschauer Straße 3-5
24963 Tarp
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 4638 88-0
- Öffnungszeiten
- Montags, Dienstags, Donnerstag und Freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr; zusätzlich Donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr; Mittwochs geschlossen
- Fax
- +49 4638 88-11
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Gewerbe anmelden in Tarp
Gewerbe anmelden
Gleichzeitig mit dem Beginn, online über Online-Gewerbeanmeldung Schleswig-Holstein oder beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.
Fragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Flensburg, Duburger Str. 58, 24939 Flensburg, 0461 813-0.
Kammer
Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer zu Flensburg (ihk.de) weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Flensburg. Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.
Gewerbesteuer
Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Tarp rund 3.035 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).
Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Gewerbeamt ist für Tarp zuständig?
Für Tarp (Kreis Schleswig-Flensburg) ist das Gewerbeamt Amt Oeversee zuständig, Tornschauer Straße 3-5, 24963 Tarp, Telefon +49 4638 88-0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Tarp?
Zur Gemeinde Tarp gehören die Postleitzahlen 24963. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Gewerbeamt Amt Oeversee erreichbar?
Öffnungszeiten: Montags, Dienstags, Donnerstag und Freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr; zusätzlich Donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr; Mittwochs geschlossen.
Welche Frist ist besonders wichtig?
Gleichzeitig: mit dem Beginn des Betriebs anmelden (§ 14 Abs. 1 GewO); sonst droht ein Bußgeld bis 1.000 Euro (§ 146 GewO).
Was kostet die Gewerbeanmeldung in Tarp?
30 €, Verwaltungsgebührenverordnung Schleswig-Holstein, Tarifstelle 11.1.1 a.
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Tarp?
340 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.035 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).
Kann ich mein Gewerbe in Tarp online anmelden?
Ja, über Online-Gewerbeanmeldung Schleswig-Holstein: https://am.schleswig-holstein.de/intelliform/forms/SH/standard/eGewerbe/eGewerbeAnmeldung/index
Welches Finanzamt ist für Tarp zuständig?
Finanzamt Flensburg, Duburger Str. 58, 24939 Flensburg. Dorthin geht binnen eines Monats der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).