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Niedersachsen

Gewerbeamt Samtgemeinde Lühe

Zuständig für 6 Städte und Gemeinden mit rund 9.891 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Samtgemeinde Lühe.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Samtgemeinde Lühe
Alter Marktplatz 1A
21720 Steinkirchen
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Öffnungszeiten
Montag - Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr; Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr; Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr; Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr; Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Fax
04142 899138

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Lühe zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Samtgemeinde Lühe?

Anschrift: Alter Marktplatz 1A, 21720 Steinkirchen. Telefon: +49 4142 8990. Öffnungszeiten: Montag - Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr; Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr; Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr; Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr; Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.. E-Mail: info@luehe-online.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Lühe zuständig?

Für 6 Städte und Gemeinden, darunter Hollern-Twielenfleth, Grünendeich, Steinkirchen, Guderhandviertel, Mittelnkirchen, Neuenkirchen.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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