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Niedersachsen

Gewerbeamt Samtgemeinde Oderwald

Zuständig für 6 Städte und Gemeinden mit rund 6.700 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Samtgemeinde Oderwald.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Samtgemeinde Oderwald
Bahnhofstraße 6
38312 Börßum
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Öffnungszeiten
Öffnungszeiten; Montag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr; Mittwoch: geschlossen; Donnerstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr; Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr; sowie nach telefonischer Vereinbarung
Fax
05334 7907-80

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Oderwald zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Samtgemeinde Oderwald?

Anschrift: Bahnhofstraße 6, 38312 Börßum. Telefon: +49 5334 7907-0. Öffnungszeiten: Öffnungszeiten; Montag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr; Mittwoch: geschlossen; Donnerstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr; Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr; sowie nach telefonischer Vereinbarung. E-Mail: posteingang@sg-oderwald.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Oderwald zuständig?

Für 6 Städte und Gemeinden, darunter Börßum, Flöthe, Cramme, Dorstadt, Heiningen, Ohrum.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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