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Niedersachsen

Gewerbeamt Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten

Zuständig für 10 Städte und Gemeinden mit rund 18.320 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Ordnungsamt / Friedhof / Gewerbe / Feuerwehr.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten
Schützenstraße 5
21726 Oldendorf
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Öffnungszeiten
Montag: 8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr; Dienstag: 8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr; Mittwoch: für Publikumsverkehr geschlossen; Donnerstag: 8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr; Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Weitere Stellen

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten?

Anschrift: Schützenstraße 5, 21726 Oldendorf. Telefon: +49 4144 2099-143. Öffnungszeiten: Montag: 8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr; Dienstag: 8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr; Mittwoch: für Publikumsverkehr geschlossen; Donnerstag: 8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr; Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr. E-Mail: starzonek@oldendorf-himmelpforten.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten zuständig?

Für 10 Städte und Gemeinden, darunter Himmelpforten, Hammah, Oldendorf, Heinbockel, Estorf, Düdenbüttel, Burweg, Engelschoff und weitere.

Hat das Gewerbeamt Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten weitere Standorte?

Ja, einen weiteren Standort: Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten, Himmelpforten.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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