Niedersachsen
Gewerbeamt Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten
Zuständig für 10 Städte und Gemeinden mit rund 18.320 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Ordnungsamt / Friedhof / Gewerbe / Feuerwehr.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten
Schützenstraße 5
21726 Oldendorf
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 4144 2099-143
- Öffnungszeiten
- Montag: 8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr; Dienstag: 8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr; Mittwoch: für Publikumsverkehr geschlossen; Donnerstag: 8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr; Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Weitere Stellen
- Samtgemeinde Oldendorf-HimmelpfortenMittelweg 2, 21709 HimmelpfortenTelefon +49 4144 2099-0, info@oldendorf-himmelpforten.de
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- HimmelpfortenHebesatz 450 %
- HammahHebesatz 410 %
- OldendorfHebesatz 430 %
- HeinbockelHebesatz 420 %
- EstorfHebesatz 420 %
- DüdenbüttelHebesatz 420 %
- BurwegHebesatz 430 %
- EngelschoffHebesatz 430 %
- KranenburgHebesatz 420 %
- GroßenwördenHebesatz 430 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten?
Anschrift: Schützenstraße 5, 21726 Oldendorf. Telefon: +49 4144 2099-143. Öffnungszeiten: Montag: 8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr; Dienstag: 8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr; Mittwoch: für Publikumsverkehr geschlossen; Donnerstag: 8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr; Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr. E-Mail: starzonek@oldendorf-himmelpforten.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten zuständig?
Für 10 Städte und Gemeinden, darunter Himmelpforten, Hammah, Oldendorf, Heinbockel, Estorf, Düdenbüttel, Burweg, Engelschoff und weitere.
Hat das Gewerbeamt Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten weitere Standorte?
Ja, einen weiteren Standort: Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten, Himmelpforten.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.