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Niedersachsen

Gewerbeamt Samtgemeinde Selsingen

Zuständig für 8 Städte und Gemeinden mit rund 9.143 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Gewerbeangelegenheiten.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Samtgemeinde Selsingen
Hauptstr. 30
27446 Selsingen
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Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr; Donnerstags zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr; Heiligabend und Silvester geschlossen
Fax
04284 9307-555

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Selsingen zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Samtgemeinde Selsingen?

Anschrift: Hauptstr. 30, 27446 Selsingen. Telefon: +49 4284 9307-441. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr; Donnerstags zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr; Heiligabend und Silvester geschlossen. E-Mail: gewerbe@selsingen.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Selsingen zuständig?

Für 8 Städte und Gemeinden, darunter Selsingen, Rhade, Ostereistedt, Anderlingen, Sandbostel, Seedorf, Farven, Deinstedt.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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