Niedersachsen
Gewerbeamt Samtgemeinde Selsingen
Zuständig für 8 Städte und Gemeinden mit rund 9.143 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Gewerbeangelegenheiten.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Samtgemeinde Selsingen
Hauptstr. 30
27446 Selsingen
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 4284 9307-441
- Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr; Donnerstags zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr; Heiligabend und Silvester geschlossen
- gewerbe@selsingen.de
- Fax
- 04284 9307-555
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Selsingen zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- SelsingenHebesatz 420 %
- RhadeHebesatz 380 %
- OstereistedtHebesatz 370 %
- AnderlingenHebesatz 380 %
- SandbostelHebesatz 380 %
- SeedorfHebesatz 380 %
- FarvenHebesatz 400 %
- DeinstedtHebesatz 380 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Samtgemeinde Selsingen?
Anschrift: Hauptstr. 30, 27446 Selsingen. Telefon: +49 4284 9307-441. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr; Donnerstags zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr; Heiligabend und Silvester geschlossen. E-Mail: gewerbe@selsingen.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Selsingen zuständig?
Für 8 Städte und Gemeinden, darunter Selsingen, Rhade, Ostereistedt, Anderlingen, Sandbostel, Seedorf, Farven, Deinstedt.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
Weitere Gewerbeämter im selben Kreis
- Gewerbeamt Bremervörde
- Gewerbeamt Gnarrenburg
- Gewerbeamt Rotenburg (Wümme)
- Gewerbeamt Samtgemeinde Bothel
- Gewerbeamt Samtgemeinde Fintel
- Gewerbeamt Samtgemeinde Geestequelle
- Gewerbeamt Samtgemeinde Sittensen
- Gewerbeamt Samtgemeinde Sottrum
- Gewerbeamt Samtgemeinde Tarmstedt
- Gewerbeamt Samtgemeinde Zeven
- Gewerbeamt Scheeßel
- Gewerbeamt Visselhövede