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Niedersachsen

Gewerbeamt Samtgemeinde Spelle

Zuständig für 3 Städte und Gemeinden mit rund 14.419 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Samtgemeinde Spelle - Fachbereich Ordnungsverwaltung/Bürgerservice.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Samtgemeinde Spelle
Hauptstraße 43
48480 Spelle
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Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr; Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr; Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr; Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr; Freitag 08:00 - 12:30 Uhr; Samstag 10:00 - 12:30 Uhr (nur Bürgerbüro)
Fax
05977 937-481

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Spelle zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Samtgemeinde Spelle?

Anschrift: Hauptstraße 43, 48480 Spelle. Telefon: +49 5977 937-0. Öffnungszeiten: Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr; Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr; Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr; Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr; Freitag 08:00 - 12:30 Uhr; Samstag 10:00 - 12:30 Uhr (nur Bürgerbüro). E-Mail: info@spelle.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Spelle zuständig?

Für 3 Städte und Gemeinden, darunter Spelle, Schapen, Lünne.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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